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Blum-Byrnes-Verträge

Nach dem amerikanischen Staatssekretär James Byrnes und Léon Blum, einem Sonderbeauftragten der französischen Regierung: Nach dem zweiten Weltkrieg regelte ein bilaterales Abkommen (28.5.1946) den Zugang US-amerikanischer Kulturgüter zum französischen Markt. Darin legten die Amerikaner einseitig auch Importquoten für US-Filme fest. Die Kinos waren danach verpflichtet, sechzehn Wochen pro Jahr französische Filme zu spielen (30% der Spielzeit), in den anderen Wochen waren sie ungebunden. Die Franzosen wurden vor die Alternative gestellt, die amerikanischen Import- und Aufführungsbedingungen zu akzeptieren oder keine Hilfe zum Wiederaufbau der nationalen Filmindustrie zu erhalten. Sie akzeptierten die Vorgaben und überließen damit zwangsweise den französischen Markt den Amerikanern. Der Anteil des französischen Films sank in Frankreich trotz der Kontingentierung sogar auf unter 30% der Jahresaufführungen. Erst nach Änderung einiger Bestimmungen stieg der nationale Anteil im Kino wieder an. Die Frage, ob Film zu den Kulturgütern und damit zu einem Gegenstand nationaler Kulturpolitik gehört oder ein Wirtschaftsgut ist, ist bei den GATT-Verhandlungen erneut diskutiert worden.


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Lexikon

Orgel

Großes Tasteninstrument, dessen Töne durch Pfeiffen erzeugt werden. Fachbegriff aus dem Bereich Musik.
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Gelbgold

Fachbegriff aus dem Bereich Uhren- und Schmuck-Design. Bei der Schmuckherstellung kommen die unterschiedlichsten Edelmetalle zum Einsatz und das oftmals auch in direkter Kombination. So ist es auch be...
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Auftakt

Beginnt ein Musikstück mit einem unvollständigen Takt, so kann dieser auf zweierlei Weise notiert werden: - als Takt, der mit einer Pause beginnt (bei dem also zuallererst Pausen notiert werden) - al...
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