Sprache wählen

Lexikon

Sammler
Art des Ausdrucks: Definition
Ausdruck: Sammler
Alternativen: -
Ersetzt durch: -
Kurzbeschreibung: -
Ausführliche Beschreibung: 

Als <dfn>Sammler</dfn> bezeichnet man eine Person, die etwas (z. B. Gemälde, Skulpturen, Geldscheine oder Münzen)? sammelt oder der Begriff der "Jäger und <dfn>Sammler</dfn>", der eine Entwicklungsstufe menschlicher Gesellschaften bezeichnet.

Dabei gibt es regionale Sammelgebiete, wie zum Beispiel das Sammeln von Milchdosendeckeln in der Schweiz aber auch aussergewöhnlicher Objekte, wie das Sammeln von "Überraschungseiern" in Deutschland.

Sprache: dt.

...oder möchten einen Fehler melden. Helfen Sie uns besser zu werden! Als Mitglied von MENI.COM können Sie uns Vorschläge zur Verbesserung und Erweiterung unserer

Veranstaltungskalender

Der Drachenstich 2013

Wer bislang noch nicht an Drachen geglaubt hat, der sollte sich dieses Festspiel nicht entgehen lassen. Sie benötigen zwar keine feuerfeste Kleidung, aber es macht unglaublich viel Spass ins Mittelalter einzutauchen.
[weiter]

Unterwegs in nah und fern

Irène Hänni entwickelt ihre fein versponnenen Fotoarbeiten durch vielschichtige Überlagerungen von auf Reisen und Ausflügen aufgenommenen Szenen. Für die Ausstellung im Direktionsgebäude der Universitären Psychiatrischen Kliniken ...
[weiter]

KALIBER35

We are pleased to announce that submissions for the KALIBER35 Munich Int'l Short Film Festival 2013 are now open!
[weiter]

Lexikon

HfG

Deutsche Abkürzung für die Hochschule für Gestaltung, Ulm.
[weiter]

Abimisierung

oft auch französisch: mise en abyme; englisch: mirror text; das Bild der "Abyme" entstammt der Wappenkunde und bezeichnet ein Wappenfeld in einem Wappen; gelegentlich wird auch das mittelfra...
[weiter]

Dolomitkalk

Als Dolomit wird ein Kalkstein (Calciumcarbonat) mit bedeutenden Anteilen von Magnesit (Magnesiumcarbonat) bezeich...
[weiter]

© 1995 - 2012 by MENI.COM
Franz Christian Menacher
All rights reserved. Jede Vervielfältigung, Verwertung oder Bearbeitung ohne schriftliche Zustimmung des Urhebers ist verboten.