- Zensurauflagen
Zensurauflagen oft auch: Schnittauflagen: Zensurbehörden können ein Medienprodukt freigeben; für die allgemeine Öffentlichkeit verbieten oder Auflagen mit der Freigabe verbinden. Im Falle also; dass ein Film von einer Zensurbehörde allgemein oder für besondere Publika freigegeben werden muss; werden des öfteren Zensurauflagen ausgesprochen: Dazu rechnen Szenen; die geändert oder aus dem Film herausgenommen; Textpassagen; die neugefasst oder auch Schrifttafeln; die dem Film vorangestellt werden müssen.
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