- Ausschmückungen
Vorübergehend eingebrachte Dekorationsgegenstände, die nicht zum festen Inventar einer Wohnung oder eines Offizialraumes gehören, werden oft Ausschmückungen genannt. Zu ihnen gehören insbesondere Drapierungen, Girlanden, Kerzen und Lichter, Fahnen und künstlicher Pflanzenschmuck.
|
||