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Stiftung

Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt. Dabei wird in der Regel das Vermögen auf Dauer erhalten, und es werden nur die Erträge für den Zweck verwendet. Stiftungen können in verschiedenen rechtlichen Formen und zu jedem legalen Zweck errichtet werden. Die meisten Stiftungen werden in privatrechtlicher Form errichtet und dienen gemeinnützigen Zwecken, zum Beispiel zur Förderung und Erhaltung von Kunst.

Eine Stiftung hat in der Regel eine Satzung, die unter anderem die Zwecke und die Art ihrer Verwirklichung festschreibt. Nach außen wird die Stiftung von einem Vorstand vertreten (der auch anders bezeichnet sein kann), es können satzungsgemäß aber auch zusätzliche Organe und Gremien eingerichtet werden. Im Unterschied zu einem Verein hat eine rechtsfähige Stiftung - in Deutschland die häufigste Rechtsform - keine Mitglieder und unterliegt der staatlichen Stiftungsaufsicht.

Der juristische Akt der Errichtung einer Stiftung wird ebenfalls als Stiftung bezeichnet, ebenso – allgemeiner – auch die Hergabe von Vermögenswerten, insbesondere für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke.

Stiftungen finden Sie bei MENI.COM in der Gallerie-Suche (>>>).

 


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Lexikon

asas

Der durch ein Doppel-Be erniedrigte Ton a. Fachbegriff aus dem Bereich Musik.
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Tafelbild

Ein zweidimensionales Bild auf Leinwand, Holz oder anderem Malgrund.
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Großbassgeige

Alter Name für Kontrabass. Fachbegriff aus dem Bereich Musik.
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Franz Christian Menacher
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