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Auftakt

Beginnt ein Musikstück mit einem unvollständigen Takt, so kann dieser auf zweierlei Weise notiert werden:

- als Takt, der mit einer Pause beginnt (bei dem also zuallererst Pausen notiert werden)

- als Auftakt (ohne Notierung der den Takt vervollständigenden Pausen)

 

Dies ist ein Beispiel für einen Auftakt. Er ist auf dem Notenblatt sofort als solcher zu erkennen. Würde der unvollständige Takt nur geringfügig von der Taktlänge abweichen, so würde man Pausen notieren, um den rhythmischen Charakter der ersten Noten zu verdeutlichen. Ob ein unvollständiger Takt als Auftakt notiert wird oder nicht, ist also eine Frage der Transparenz auf dem Notenblatt.

 

Zu einem Auftakt gehört nach der üblichen Notationsweise ein unvollständiger Takt am Ende des Musikstücks, der sich "rechnerisch" mit dem Auftakt zu einem ganzen Takt ergänzt. Ähnliches gilt auch für einzelne Abschnitte des Musikstücks, und zwar vor allem dann, wenn diese wiederholt werden sollen. Das Wiederholungszeichen steht dann mitten im Takt, und das Ergänzungsverhältnis der unvollständigen Takte gewährleistet die rhythmische Konsistenz im Fortlaufen der Takte.

 

Ein unvollständiger Takt wird natürlich auch unabhängig von der Notierung, also beim bloßen Musikhören wahrgenommen. Denn was unmittelbar vor oder nach dem Taktstrich steht, unterscheidet sich deutlich in der Betonung, die aufgrund des Harmoniewechsels auf dem Taktanfang liegt. Fachbegriff aus dem Bereich Musik.


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Lexikon

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