Sprache wählen
Vorwickler / Nachwickler

Film kann nicht - bei einer Belichtung von 16B/S oder mehr - ruckartig von der Film-Rolle heruntergezogen werden, das Filmmaterial würde reißen und es würde ein enormer Druck auf die Perforationslöcher ausgeübt werden müssen. Darum ist zwischen Vorratsrolle, auf dem der unbelichtete oder noch nicht gezeigte Film liegt, Bildfenster, durch das der Film belichtet bzw. projiziert wird, und Aufwickelrolle, auf die das belichtete oder projizierte Material aufgewickelt wird, das Doppel von Vor- und Nachwickler eingefügt. Dabei handelt es sich um kontinuierlich sich drehende Zahnrollen mit Andruckrollen, die den Film gleichmäßig und genau dosiert von der Vorratsrolle abziehen bzw. dem Zug der Aufwickelrolle zuführen. Zwischen die beiden Rollen und das Bildfenster ist der Film jeweils in eine Schlaufe zu legen - sie dient als Puffer, aus dem der Film mit dem Greifer ruckweise transportiert werden kann, ohne das Filmmaterial mechanisch allzu sehr zu beanspruchen. Vor- und Nachwicklerrolle sind mit dem Greifer mechanisch synchronisiert, führen also nur so viel Material der Schlaufe zu oder aus der Schlaufe heraus, wie der Greifer es vor dem Bildfenster her transportiert. Bei jedem Greiferhub wird der Film um vier Perforationslöcher nach vorne transportiert - und auch die Zahnrollen transportieren den Film in dieser Zeit um genau vier Perforationslöcher nach vorn.


Veranstaltungskalender

Lexikon

Doucemelle

Historisches Tasteninstrument, im 15. Jahrhundert in Gebrauch. Fachbegriff aus dem Bereich Musik.
[mehr]

Choralnotation

Psalmodie, Tenor, Halteton, Repercussa, Rezitationston, Initium, Mediatio, Finalis, Choralnotation Die Psalmodie, das Leiern von Psalmen, ist eine Form der religiösen Betätigung, bei der es auf die E...
[mehr]

MKhIF

Deutsch-sprachige Abkürzung für: Mitteilungen des Kunsthistorischen Instituts in Florenz
[mehr]

© 1995 - 2014
by MENI.COM
Franz Christian Menacher
All rights reserved. Jede Vervielfältigung, Verwertung oder Bearbeitung ohne schriftliche Zustimmung des Urhebers ist verboten.