Sprache wählen
Academy of Motion Picture Arts and Sciences [AMPAS, The Academy]

Gegründet wurde die Academy of Motion Picture Arts & Sciences im Mai 1927 als Hausgewerkschaft der Filmindustrie, um einer gewerkschaftlichen Organisation der Filmkünstler von aussen zuvorzukommen. Unter den 36 Mitbegründern befanden sich Douglas Fairbanks, Louis B. Mayer und B.P. Schulberg, die alle als Filmproduzenten fungierten. Doch als sich die verschiedenen Berufssparten der Filmindustrie dennoch entschlossen, eigene Gewerkschaften zu organisieren, entwickelte sich die Academy zu einer professionellen Gemeinschaft, die vor allem durch die jährlich stattfindende Oscar-Verleihung bekannt geworden ist. Die Oscars werden für künstlerische ebenso wie für technische Leistungen verliehen, bringen aber durch die TV-Ausstrahlung in alle Welt Millionen von Dollar ein. Ab Mitte der 1930er Jahre begann die Academy mehrmals im Jahr die Players Directory herauszugeben, eine Auflistung mit Photos sämtlicher in Los Angeles aktiven Filmschauspieler, die gewillt sind, eine Anzeige zu kaufen. Sie betreibt zudem die Margaret Herrick Library, eine Bibliothek und Archiv zur Geschichte der Film- und TV-Wirtschaft sowie das Academy Film Archive und die Academy Foundation, eine Stiftung zur Förderung des Nachwuchses. Heute gehören ca. 6.000 Filmschaffende zur Academy, davon ist der überwiegende Teil im Ruhestand.


Veranstaltungskalender

Lexikon

Bauernleier

Streichinstrument mit Kurbelmechanik, siehe Drehleier. Fachbegriff aus dem Bereich Musik.
[mehr]

Plissieren

Verfahren der Ausrüstung zur Herstellung von Falten in textilen Flächengebilden. Fachbegriff aus dem Bereich Mode, Fashion-Deisgn, Textilherstellung.
[mehr]

Quarz

Fachbegriff aus dem Bereich Uhren- und Schmuck-Design. Quarz ist seit Beginn der Menschheit für zahlreiche Bereiche genutzt worden. Damals wurde Quarz zur Herstellung von Werkzeugen verwendet, welches...
[mehr]

© 1995 - 2014
by MENI.COM
Franz Christian Menacher
All rights reserved. Jede Vervielfältigung, Verwertung oder Bearbeitung ohne schriftliche Zustimmung des Urhebers ist verboten.