Sprache wählen
Silberarmband

Fachbegriff aus dem Bereich Uhren- und Schmuck-Design. Das Silberarmband zählt zu den bekanntesten und weit verbreitetsten Schmuckstücken, die sowohl von Männern als auch von Frauen getragen werden. Diesem Schmuck haftet eine zurückhaltende Eleganz an und die unterschiedlichen Ausführungen von Silberarmbändern erlauben das Tragen dieses Schmucks zu den unterschiedlichsten Anlässen. Ein Silberarmband kann in filigraner Ausarbeitung und mit einem hochwertigen Edelsteinbesatz das Handgelenk einer Frau bei einer Abendveranstaltung zieren, aber auch in breiterer und schlichterer Variation einen Mann durch den Alltag begleiten, ohne eine minderwertige Optik zu haben. Wann, wo und von wem ein Silberarmband getragen werden kann, bestimmt vor allen Dingen die Art der Kette, aus der sich das Silberarmband zusammensetzt. Es gibt beispielsweise Ankerketten, Panzerketten, Figaroketten, Königsketten, Schlangenketten, Singapurketten oder Venezianerketten, deren spezifische Anordnung und Form der Glieder die Optik und auch die Funktion der Kette maßgeblich bestimmt. So sind Singapurketten und Schlangenketten in einem Armband eindeutig für filigranen weiblichen Schmuck geeignet, während Panzerketten und Königsketten vordergründig für Herren interessant sind. Hochwertige Silberarmbänder werden, ob sie nun für Damen oder Herren, mit oder ohne Anhänger angefertigt werden, zumeist aus dem ansehnlichen und wertvollen 925er Silber, dem Sterlingsilber, hergestellt. Auch schwarze Lederelemente kommen häufig in Kombination mit Silber als Werkstoff zum Tragen.


Veranstaltungskalender

Lexikon

Zabumba

Flache brasilianische Basstrommel. Fachbegriff aus dem Bereich Musik.
[mehr]

Yayli Tanbur

Gestrichene türkische Langhalslaute. Fachbegriff aus dem Bereich Musik.
[mehr]

HJbGG

Deutsche Abkürzung für das Wort: Historisches Jahrbuch der Görres-Gesellschaft.
[mehr]

© 1995 - 2014
by MENI.COM
Franz Christian Menacher
All rights reserved. Jede Vervielfältigung, Verwertung oder Bearbeitung ohne schriftliche Zustimmung des Urhebers ist verboten.