Sprache wählen
Gravurschmuck

Fachbegriff aus dem Bereich Uhren- und Schmuck-Design. Gravurschmuck ist Schmuck mit besonderer Bedeutung. Wer solche Einzelstücke in seinem Besitz weiß, der verfügt damit nicht nur über hochwertigen Schmuck mit entsprechendem Materialwert, sondern auch über ein immenses ideelles Gut. Der Grund dafür ist, dass Gravurschmuck dauerhaft mit einer bestimmten Information oder einem individuellen Muster verziert wurde, womit für seinen Besitzer eine ganz besondere Aussage verknüpft ist. Wurde der Gravurschmuck von einem besonderen Menschen speziell in Auftrag gegeben, dann handelt es sich dabei meist um einen Beweis der Zuneigung. Dieser bleibt durch den hochwertigen Charakter von Schmuck erhalten und zeugt von einer besonderen Bindung. Beliebte Motive für Gravurschmuck sind abgesehen von individuellen Mustern und Symbolen Namen, Initialen, Abkürzungen oder besondere Daten. Der Jahrestag wird beispielsweise gerne auf Gravurschmuck verewigt. Das wohl bekannteste Beispiel für Gravurschmuck sind die Trauringe, denn in diesen werden der Name des Partners und der Hochzeitstag per Gravur festgehalten. Ebenfalls beliebte Schmuckstücks für die individuelle Kennzeichnung mit einer Gravur sind Armbänder, bei denen auf dafür vorgesehenen Plättchen die jeweilige Inschrift angebracht werden kann.


Veranstaltungskalender

Lexikon

Single-Jersey

Ist seit der Erfindung des T-Shirts eine der beliebtesten Modequalitäten überhaupt. Fein gestrickt, macht es jede Bewegung mit, ist durch sein feines Maschenbild atmungsaktiv und besonders weich auf d...
[mehr]

Barock

Die musikalische Epoche zwischen 1600 und 1750. Komponisten wie Monteverdi, Frescobaldi and Gabrieli (Frühbarock), Bach, Händel, Vivaldi zählen zu dieser Periode (Generalbasszeitalter). Fachbegriff au...
[mehr]

Psalmodie

Griechisch: Psalmengesang, siehe auch Psalm. Fachbegriff aus dem Bereich Musik.
[mehr]

© 1995 - 2014
by MENI.COM
Franz Christian Menacher
All rights reserved. Jede Vervielfältigung, Verwertung oder Bearbeitung ohne schriftliche Zustimmung des Urhebers ist verboten.