Sprache wählen
333er Gold

Fachbegriff aus dem Bereich Uhren- und Schmuck-Design. Das 333er Gold, das sich beim Schmuck häufig als verwendetes Grundmaterial findet, ist eine spezielle Legierung, die sich die unterschiedlichen Qualitäten von Gold und anderen Metallen zum Vorteil macht. Grundlage vom 333er Gold ist immer 33,3% Reingold, woher auch der Name kommt. Der Rest der Legierung kann sich aus unterschiedlichen Metallen zusammensetzen, je nach dem, welche Farbe das Endprodukt haben soll. Ein hoher Anteil Silber (66,7%) sorgt so für einen Weißgold-Farbton, ist zusätzlich noch ein wenig Kupfer (13,3%) untergemischt, so erhält das 333er Gold den blass gelblichen Farbton von Gelbgold. Sind alle drei Bestandteile in gleichem Verhältnis vertreten, also zu je 33,3%, dann liegt ein mittel gelblicher Farbton von Gelbgold vor. Ein höherer Kupfer- (46,7%) als Silberanteil (20%) ermöglicht ein orange-goldenes Endprodukt und wenn neben den 33,3% Gold ausschließlich Kupfer die Legierung ausmacht, dann ist das Material Rotgold. Am häufigsten wird 333er Gold als Gelbgold verwendet, da dies dem klassischen Begriff und der Vorstellung von Gold am nächsten kommt. Neben Kupfer und Silber werden dem 33,3%igen Grundstock auch Palladium oder andere Metalle beigegeben. Neben den oben aufgeführten Namen, die das 333er Gold haben kann, ist es auch als 8-Karat-Gold bekannt.


Veranstaltungskalender

Lexikon

Technische Textilien

Textilien, die zu technischen Zwecken, zu Schutz- und Hilfsfunktionen in Gütern sowie bei der Produktion von Gütern und Leistungen eingesetzt werden. Zu den Anwendungsbereichen gehört z.B. Landwirtsch...
[mehr]

Kniegeige

Auch Knieviola → Viola da gamba, historische Streichinstrumente. Fachbegriff aus dem Bereich Musik.
[mehr]

Wüste

Wüste Schauplatz und Motiv, dessen visuelle und symbolische Reize immer wieder für den Film genutzt worden sind und die sich im Spannungsfeld von atemberaubender Schönheit und todbringender Leere bewe...
[mehr]

© 1995 - 2014
by MENI.COM
Franz Christian Menacher
All rights reserved. Jede Vervielfältigung, Verwertung oder Bearbeitung ohne schriftliche Zustimmung des Urhebers ist verboten.