- Antiqutität
Ein Gegenstand wird erst dann als Antiquität angesehen, wenn er wenigstens 100 Jahre alt ist. Eine genaue gesetzliche Festlegung gibt es nicht, diese Zeitdauer wird aus dem Steuerrecht entnommen. Antiquitäten und Kunstgegenstände sind produzierte Vermögensgüter, die nicht primär als Produktionsmittel oder für den Verbrauch erworben werden, sondern als Wertaufbewahrungsmittel dienen. Von ihnen wird erwartet, dass ihr realer Wert steigt bzw. zumindest nicht fällt und dass sie sich im Laufe der Zeit normalerweise nicht verschlechtern. Hierzu gehören Gemälde, Skulpturen usw., die als Kunstwerke anerkannt sind, und Antiquitäten. Begriff aus der Kategorie Antiquitäten, Möbel, Kunstschreinerei.
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